Update: Neue Coronamaßnahmen ab 04.03.2022

Für alle Sportangebote gilt:

 

In der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung der CoronaschutzVO NRW, die mit Ablauf des 19.03.2022 außer Kraft tritt, haben sich Lockerungen für den Sport ergeben. Somit gelten für den Bonner Sport ab morgen folgende Regelungen:

Allgemeine Regelungen

Grundsätzlich gelten die Regelungen der beigefügten Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelung“ (Stand 04.03.2022) zur CoronaschutzVO.

Sportausübung

Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage  gilt die 3G-Regelung  (geimpft, genesen oder getestet). Die 3G-Regelung gilt auch für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum und in Sporteinrichtungen, sowohl in Innenräumen als auch im Freien.

 

Sportvereine können vor dem Trainings-/Sportangebot oder vor der Sportveranstaltung beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen. Die näheren Anforderungen dazu regelt die beigefügte Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten als immunisiert.